USK: Hakenkreuze in Spielen künftig nicht mehr generell verboten

Quelle: USK

Die USK kann ab sofort Spiele prüfen, die verfassungsfeindliche Symbole wie Hakenkreuze enthalten und in Einzelfällen auch Freigaben erteilen. 

Schon seit es die Videospiel-Branche gibt, wird in Deutschland immer über die Verwendung von Hakenkreuzen in Spielen diskutiert. Doch nun zeichnet sich tatsächlich eine Wende ab, dass Hakenkreuze und andere verfassungsfeindliche Symbole in Spielen schlichtweg nicht erlaubt sind.

Ab sofort aber kann die USK Freigaben für Spiele erteilen, die verfassungsfeindliche Symbole enthalten. Grundlage für die Entscheidungen ist die Sozialadäquanzklausel des § 86a Abs. 3 des Strafgesetzbuches (StGB). Im Einzelfall können in Spielen also durchaus die üblichen verdächtigen Symbole vorkommen. Dennoch wird es aber nach wie vor auch auf den Inhalt des Spiels ankommen und in welchen Kontext die Zeichen verwendet werden.

Für die Spiele-Entwickler ist das Thema jedenfalls auch sehr interessant, weil für den deutschen Markt Spiele bislang nur mit großen Mühen und Kosten auf den Markt gebracht werden konnten. Das könnte man sich künftig sparen, wenn man eine Freigabe der USK erhält.

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