Landesmedienanstalten prüfen Lootbox-Verbot

<strong>Bericht: Landesmedienanstalten prüfen Lootbox-Verbot</strong>&nbsp;

Laut einem Bericht von Welt.de prüft die Jugendschutzkommission der Landesmedienanstalten, Lootboxen in Videospielen zu verbieten. 

Wie die Welt.de erfahren hat, beschäftigt sich die Jugendschutzkommission der Landesmedienanstalten aktuell intensiv mit dem Thema „Glücksspielelemente in Videospielen“. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) prüft als Kontrollorgan die Medieninhalte auf die „Einhaltung gesellschaftlich vorgegebener Werte und Normen“. Basis sind gesetzliche Grundlagen und die Erkenntnisse pädagogischer und psychologischer oder anderer relevanter Forschung. Eine solche Studie wurde von der Universität Hamburg erstellt, bisher aber noch nicht veröffentlicht. Videospiele enthalten demnach immer mehr Elemente von Glücksspielen – mit entsprechenden Auswirkungen auf das Suchtpotenzial.

Im Besonderen hat die KJM Lootboxen im Visier, denen per se ein Zufallsprinzip innewohnt – je nach Ausprägung stärker oder schwächer

Bis März will man eine Entscheidung darüber fällen, ob Lootboxen gegen dieses Verbot verstoßen. Dann würde entsprechenden Spieleanbietern ein Bußgeld drohen; es wäre sogar denkbar, dass derartige Spiele gar nicht erst angeboten werden dürften. Zuletzt hatte die KJM ein Gutachten beauftragt, in dem es um die Kaufappelle geht, die an Kinder und Jugendliche in sozialen Medien gerichtet werden. Gemäß § 6 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) sind diejenigen Kaufappelle rechtswidrig, die sich direkt an Kinder oder Jugendliche richten und dabei deren Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit ausnutzen.

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